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   LAG Hamm, 28.09.2007 - 4 Sa 906/07   

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LAG Hamm, 28.09.2007 - 4 Sa 906/07 (https://dejure.org/2007,81220)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2007 - 4 Sa 906/07 (https://dejure.org/2007,81220)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2007 - 4 Sa 906/07 (https://dejure.org/2007,81220)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2007 - 4 Sa 906/07
    Die einvernehmliche unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bewirkt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Arbeitsleistung mehr schuldet Die Vereinbarung einer unwiderruflichen Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung führt dazu, dass der Arbeitgeber vorbehaltslos zur Fortzahlung des Entgelts im Freistellungszeitraum verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 = BB 2002, 1703 f.), ohne dass es auf die Voraussetzungen des Eintritts des Annahmeverzugs ankommt (vgl. BAG, Urteil vom 09.11.1999 - 9 AZR 922/98 - Juris).
  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2007 - 4 Sa 906/07
    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 = NZA 2004, 554 ff.; BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2007 - 4 Sa 906/07
    Die einvernehmliche unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bewirkt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Arbeitsleistung mehr schuldet Die Vereinbarung einer unwiderruflichen Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung führt dazu, dass der Arbeitgeber vorbehaltslos zur Fortzahlung des Entgelts im Freistellungszeitraum verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 = BB 2002, 1703 f.), ohne dass es auf die Voraussetzungen des Eintritts des Annahmeverzugs ankommt (vgl. BAG, Urteil vom 09.11.1999 - 9 AZR 922/98 - Juris).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2007 - 4 Sa 906/07
    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 = NZA 2004, 554 ff.; BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • LAG Hamm, 27.09.2023 - 4 Sa 163/22

    "Falsa demonstratio non nocet" bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf abgelöste

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 = NZA 2004, 554 ff.; BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel; BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09 = NJW 2010, 2422 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 28.09.2007 - 4 Sa 906/07 - juris).
  • LAG Hessen, 23.02.2012 - 9 Sa 1058/11

    Spielbank - Troncverwendung - Beendigungsvergleich - Personalkosten gemäß § 3

    Der Vergütungsanspruch entsteht auf Grund des Vertrags; er setzt nicht zwingend voraus, dass die vereinbarten Dienste tatsächlich geleistet werden (BAG Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA § 615 BGB Nr. 108; LAG Hamm Urteil vom 28. Sept. 2007 - 4 Sa 906/07 - Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 3 Sa 63/11

    Vergleich (gerichtlicher), Ausgleichsquittung, Auslegung, Treu und Glauben,

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluss vorliegende Interessenlage (LAG Hamm vom 28.09.2007 - 4 Sa 906/07 - mit weiteren BAG-Rechtsprechungsnachweisen).
  • LAG Hamm, 01.12.2021 - 4 Sa 219/21

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung für

    Ausgangspunkt einer jeden Auslegung ist der Wortlaut der Erklärung und der ihm zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille (BAG, 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 = NZA 2004, 554 ff.; BAG, 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 = AP Nr. 48 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel; BGH, 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09 = NJW 2010, 2422, 2425; LAG Hamm, 28. September 2007 - 4 Sa 906/07 - juris).
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